Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Handelshouse APN GmbH gegenüber Unternehmern (B2B)
Firma: Handelshouse APN GmbH
Anschrift: Alfonsstraße 34, 52070 Aachen
Handelsregister: HRB 29669, Amtsgericht Aachen
USt-IdNr.: DE461171772
Geschäftsführer: Patrick Hallmann
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, ohne dass es hierzu eines erneuten Hinweises bedarf.
- Individuelle, in Textform getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
- Die Bestellung des Käufers stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Eine Bestellbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und begründet für sich genommen keinen Vertrag.
- Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Versand bzw. Lieferung der Ware zustande.
- Teilannahmen von Bestellungen sind zulässig.
§ 3 Preise und Versandkosten
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Versandkosten in Angeboten oder Bestellbestätigungen sind unverbindliche Schätzwerte.
- Berechnet werden die tatsächlich zum Versandzeitpunkt entstehenden Versandkosten.
- Weicht der tatsächliche Versandkostenbetrag wesentlich (mehr als 15 %) von der ursprünglichen Schätzung ab, informiert der Verkäufer den Käufer hierüber vor Versand auf dessen Verlangen.
- Bei Teillieferungen können Versandkosten und Rechnungsstellung je Teillieferung erfolgen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ohne Abzug fällig.
- Skonto gilt ausschließlich bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall.
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang beim Verkäufer.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie der Ersatz von Mahnkosten und sonstigen Verzugsschäden.
- Zahlungen des Käufers dürfen, soweit gesetzlich zulässig, vorrangig auf die älteste fällige Forderung angerechnet werden.
- Zahlungsziele und Kreditlimits können vom Verkäufer für zukünftige Geschäfte jederzeit angepasst oder widerrufen werden.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Käufer dies zumutbar ist.
- Angaben zur Lieferbarkeit stellen keine Liefergarantie dar.
- Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Lieferhindernisse, beispielsweise Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Transportengpässe, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 6 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug des Käufers darf der Verkäufer weitere Lieferungen, einschließlich Restlieferungen aus anderen Verträgen, bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen zurückhalten.
- Während des Zahlungsverzugs besteht kein Anspruch des Käufers auf weitere Lieferungen.
- Lieferfristen verlängern sich entsprechend der Dauer des Verzugs.
- Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
§ 7 Bonität
- Bei wesentlicher Verschlechterung der Bonität des Käufers kann der Verkäufer Vorkasse oder die Stellung von Sicherheiten verlangen.
- Nach Ausgleich offener Forderungen besteht kein Anspruch auf Wiedereinräumung bisheriger Zahlungsziele oder Kreditlimits.
- Über die zukünftigen Zahlungsbedingungen entscheidet der Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
- Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer abgetreten; dieser nimmt die Abtretung an.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag darstellt, sofern der Verkäufer dies nicht ausdrücklich erklärt.
§ 9 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Käufer über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen übernommen hat.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht
- Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB zu untersuchen.
- Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen.
- Nicht offensichtliche (verdeckte) Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen ab Entdeckung, in Textform anzuzeigen.
- Unterbleibt die Anzeige nach Nr. 2 oder Nr. 3, gilt die Ware als genehmigt, soweit nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
- Für Mängelansprüche des Käufers gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Neuware beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nicht, soweit der Verkäufer eine Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensfolgeschäden.
- Die Haftungsbeschränkungen dieser Vorschrift gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter des Verkäufers.
§ 12 Online-Vertrieb
- Der Vertrieb der vom Verkäufer bezogenen Ware über den eigenen Online-Shop des Käufers ist zulässig.
- Der Vertrieb über Amazon, eBay, Kaufland, Otto, Zalando, About You, Etsy oder vergleichbare Online-Marktplätze bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
- Bei schuldhaften Verstößen gegen Nr. 2 kann der Verkäufer die weitere Belieferung einstellen sowie eingeräumte Zahlungsziele und Kreditlimits widerrufen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.
- Erklärungen der Parteien können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform, beispielsweise per E-Mail, abgegeben werden.
